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AGB

Allgemeine Reisebedingungen der Firma BOUHOU Tours

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter BOUHOU Tours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen, per Fax oder E-mail. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht. Nach Vertragsabschluss wird BOUHOU Tours dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von BOUHOU Tours vor, an das es für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist BOUHOU Tours die Annahme erklärt.

2. Zahlungsbedingungen
Mit Zustandekommen des Vertrags werden 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, Im Falle einer kurzfristigen Buchung, d.h. unter 28 Tagen vor Reisebeginn, wird der volle Reisepreis sofort fällig. Der Kunde erhält rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt 

3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung im Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für BOUHOU Tours bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

5.Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt von der Reise muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BOUHOU Tours. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Folgende Stornokosten werden berechnet:

- bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20 Prozent
- 29. bis 22. Tag: 30 Prozent
- 21. bis 15. Tag: 40 Prozent
- 14. bis 7. Tag: 50 Prozent
- ab 6 Tage vor Reisebeginn: 55 Prozent

Die Stellung von Ersatzpersonen ist generell möglich, sofern dieser den besonderen Reiseanforderungen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen widersprechen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BOUHOU Tours wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
 
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vom Reisevertrag zurücktreten:
bis 21 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden spätestens zum Buchungsschluss Termin von der Reise in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall wird der gezahlte Reisepreis in voller Höhe zurückerstattet. BOUHOU Tours ist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Reisebeginn zu kündigen wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich so vertragwidrig verhält dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert gefährdet oder beeinträchtig, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Mehrkosten für Rückbeförderung tragen der Kunde und der Reiseveranstalter je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Kunde zu tragen

9. Haftung des Reiseveranstalter
BOUHOU Tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a)Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung der Leistung;
b) Zusammenstellung von Einzelleistungen;
c) Beschreibung der Leistungen in Katalogen oder Prospekten;
d) Bearbeitung der Reiseanmeldung;
e) Organisation, Reservierung und Leistung gemäß Reisevertrag;
f) Ausstellung und Absendung der Reiseunterlagen.
BOUHOU Tours haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltung, Theaterbesuche, Ausstellungen, Landausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

10. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich BOUHOU Tours zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde, einen Mangel sofort anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Sämtliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Leistungserbringung und solche aus positiver Vertragsverletzung muss der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende bei BOUHOU Tours schriftlich geltend machen.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung von Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zu Folge.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Amberg

15. Impressum des Reiseveranstalters
BOUHOU Tours:
Inhaber: Chahid Bouhou,
Mosacherweg 48a, 92224 Amberg
Tel / Fax: 09621/ 760685
Mobil:   0160 803 1041
Steuer- Nr. 201/206/60277 Finanzamt Amberg

E-Mail: 

info@best-marokko-reisen.de

 

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